Die Zwecke der vorliegenden Datenverarbeitung sind Forschung, Entwicklung und Erprobung in den Bereichen Fahrassistenzsysteme, automatisiertes Fahren, Fahrfunktionen und sonstige Dienste, einschließlich Dokumentation dieser Prozesse und Erfüllung sonstiger nachgelagerter Pflichten.
Fahrassistenzsysteme und Fahrfunktionen dienen bereits in heutigen Fahrzeugen der Erhöhung insbesondere der Verkehrssicherheit, aber auch des Komforts. In zukünftigen automatisierten und autonomen Fahrzeugen ermöglichen technische Systeme zur Wahrnehmung und Bewältigung von Verkehrs- und Umgebungssituationen eine regelkonforme und sichere Teilnahme solcher Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr. Weitere Dienste ermöglichen es, Verkehrsmittel, Verkehr und Verkehrssysteme sicherer, effizienter und komfortabler zu gestalten.
Forschung, Entwicklung und Erprobung derartiger Systeme erfordern deren Einsatz in Erprobungsfahrzeugen unter realen Umgebungs- und Verkehrsbedingungen – auch im öffentlichen Verkehrsraum – einschließlich der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Video-, Bild- und Audioaufzeichnungen während und nach diesen Einsätzen. Anhand dieser Materialien werden technische Systeme zur Wahrnehmung und Einordnung von Verkehrsteilnehmern, Fahrzeugen, Infrastruktur und sonstigen Objekten im Kontext von Verkehrs- und Umgebungssituationen erforscht, entwickelt und erprobt.
Personen, Fahrzeuge, sonstige Objekte sowie Audio-Informationen werden im Rahmen der Datenverarbeitung lediglich als „Objekte“ im Kontext von Verkehrs- und Umgebungssituationen analysiert, klassifiziert und weiterverarbeitet; also beispielsweise als „Fußgänger am rechten Fahrbahnrand“, „PKW auf Kreuzung“, „Martinshorn-Signal hinter dem Fahrzeug“. Eine namentliche oder sonstige persönliche Identifizierung erfasster Personen oder eine Zuordnung erfasster Fahrzeuge oder Objekte zu derart identifizierten Personen ist im Rahmen der durchgeführten Verarbeitungen daher weder notwendig noch vorgesehen und zumeist auch nicht möglich. Da die erforderlichen Rohdaten jedoch aus Video-, Bild- und Audiomaterial bestehen, können Identifizierbarkeit und Identifizierung von Personen dabei auch nicht ausgeschlossen werden.
Primäre Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die „Wahrung berechtigter Interessen“ nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO. Berechtigtes Interesse der Daimler Truck AG ist hier die Durchführung von Forschung, Entwicklung und Erprobung zu Fahrassistenzsystemen, automatisiertem Fahren, Fahrfunktionen und sonstigen Diensten.
Die entgegenstehenden Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen überwiegen dabei nicht, da eine namentliche oder sonstige persönliche Identifizierung einzelner Betroffener dabei weder notwendig, noch vorgesehen und zumeist auch nicht möglich ist. Es werden zudem technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um eine datenschutzgerechte Verarbeitung der erfassten Daten zu gewährleisten.